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Conformité Européenne (CE)

Die CE-Regeln für Ladebordwände wurden 1995 festgelegt. Der Begriff “Conformité Européenne” (CE) ist ein französischer Begriff, der “Europäische Konformität” bedeutet. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entspricht. Sie ermöglicht es Herstellern, das Produkt innerhalb des EWR frei zu handeln, ohne weitere Tests oder Bewertungen in einzelnen Ländern durchführen zu müssen.




Europäische Richtlinien für Ladebordwände: Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Die europäischen Richtlinien legen gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltauswirkungen fest. Konkret fallen Ladebordwände unter die allgemeinen Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie. Die LPK überprüft jährlich, ob die Sicherheitsvorrichtungen der Ladebordwand gemäß den CE-Regeln intakt sind. Obwohl TÜV-Regeln in Deutschland verpflichtend sind, gilt dies nicht für den Rest Europas.


Wichtige CE-Regeln für Ladebordwände
  • Scharfe Kanten und Ecken, die Verletzungen verursachen können, müssen “soweit wie möglich im Zusammenhang mit ihrer Funktion” geschützt werden.
  • Signalvorrichtungen müssen klar und sichtbar sein.
  • Jährliche Inspektion der Ladebordwand.

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